Fachschule für Technik Fachrichtung Farb- & Lacktechnik
Staatlich geprüfte/r Techniker/in –
Farb- und Lacktechnik
Die Ausbildung führt zu Abschlüssen und Qualifikationen, die einen guten Start in das Berufsleben und die Aufnahme eines Studiums sichern.
Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Farb- und Lacktechnik entwickeln und erproben Farben, Lacke, Fest- und Flüssigkunststoffe bzw. planen, steuern und überwachen Produktionsabläufe zur Herstellung dieser Beschichtungsstoffe.
In Betrieben, die Beschichtungsstoffe verarbeiten, planen sie die Arbeitsabläufe z.B. beim Lackieren von Erzeugnissen aus Metall, Holz oder Kunststoff bzw. beim Schutz und der farblichen Gestaltung von Bauwerken aus Naturstein, Beton oder Stahl. Darüber hinaus sorgen sie für die Einsatzbereitschaft der Betriebsmittel und überwachen Beschichtungseinrichtungen und -geräte.
Sie arbeiten in Unternehmen der Farben- und Lackindustrie sowie in der Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten. Auch in Betrieben des Maler- und Lackierergewerbes sind Techniker/innen der Fachrichtung Farb- und Lacktechnik beschäftigt.
Darüber hinaus können sie auch in Büros baufachlicher Sachverständiger tätig sein. Außerdem kommen Betriebe des Fahrzeug- oder Elektromaschinenbaus, des Maschinen- und Anlagenbaus, aber auch Möbelhersteller als mögliche Arbeitgeber infrage. Weitere Arbeitsfelder bietet die öffentliche Verwaltung, z.B. Bauämter.
Schulische und berufliche Voraussetzungen
Dieser Bildungsgang kann von Studierenden besucht werden:
- die eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägigem Beruf (Maler/Lackierer, Fahrzeuglackierer) haben
- mindestens Hauptschulabschluss besitzen
- über zwölf Monate Berufserfahrung verfügen
Die Berufserfahrung kann dabei auch parallel zum Unterricht erworben werden.
In die Fachschule kann abweichend vom oben genannten auch aufgenommen werden:
- wer eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren nachweist.
Abschlüsse
Der Abschluss des vierjährigen Fachschulbildungsgangs in Teilzeit ermöglicht den zusätzlichen Erwerb einer durch Vereinbarung der Kultusministerkonferenz bundesweit anerkannten Fachhochschulreife. Damit werden gute Grundlagen für ein erfolgreiches Fachhochschulstudium gelegt.
Der Abschluss der Fachschule befähigt zur beruflichen Selbstständigkeit und ist z. B. anerkannt als Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle.
(Beschluss des „Bund-Länder-Ausschusses Handwerksrecht“ zum Vollzug der Handwerksordnung vom 21. November 2000 und der Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen bei der Eintragung in die Handwerksrolle und bei der Meisterprüfung im Handwerk vom 2. November 1982, § 1)
Organisation
Ausbildungsdauer
Vier Jahre, erstmalig ab dem 12.09.2011
Unterricht
Montag-, Dienstag- & Donnerstagabend von 18.00 – 21.15 Uhr
Mittwochabend: 18.00 - 20.15 Uhr, begleitetes Lernen, einmal monatlich
Kosten
- schulgeldfrei
- Für die Praxisphasen ist Werkstattbekleidung notwendig
- Die Anschaffung von Fachliteratur wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend
- Bafög – Unterstützung ist möglich
Anmeldung
Die Anmeldung am Berufskolleg Alsdorf erfolgt ab Ende Januar mit folgenden Unterlagen:
- Aufnahmeantrag
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Gesellenbrief bzw. Facharbeiterprüfungszeugnis
- Abschlusszeugnis des Berufskollegs als
- beglaubigte Fotokopie
- Abschlusszeugnis der allgemein bildenden Schule als beglaubigte Fotokopie.
Weitere Informationen bei BERUFENET.
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